Anforderung von Cateringleistungen der Bistro GmbH

kontakt platzhalter

Bis­tro Kli­ni­kum Braun­schweig GmbH

Sie finden hier die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Cateringleistungen. Diese sind zwingend einzuhalten. Sofern Cateringleistungen außerhalb dieses Verfahrens in Anspruch genommen werden, können diese nicht durch das Klinikum erstattet werden.

Bestellformulare:

 

Festlegung

1. Art und Umfang
Art und Umfang der Inanspruchnahme richten sich nach dem Onlineformular und den Bedingungen dieser Festlegung.

2. Antragsstellung und Zuständigkeiten

2.1 Eigenmittel Klinikum Braunschweig
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn an der Veranstaltung externe Gäste teilnehmen und die Bewirtung über eigenes Personal nicht dargestellt werden kann. 
Für die Beantragung ist das Onlineformular zu nutzen. Die endgültige Freigabe erfolgt durch die Geschäftsbereichsleitung "Wirtschaft und Finanzen".

2.2 Drittmittel
Ich verweise hierzu zunächst auch auf die „Festlegungen zum Umgang mit Drittmitteln“ in der jeweils gültigen Fassung.

2.2.1 Drittmittel bei Mitwirkung interner und externer Teilnehmer
Eine Inanspruchnahme von Cateringleistungen (Getränke und ggf. Speisen) ist in angemessenem Rahmen möglich.

2.2.2 Drittmittel bei Mitwirkung nur interner Teilnehmer
In angemessenem Rahmen dürfen nur Getränke in Anspruch genommen werden. 

2.3 Bonusmittel
Sofern die Veranstaltung aus Bonusmitteln der jeweiligen Klinik finanziert wird, ist eine freie Inanspruchnahme von Cateringleistungen möglich.

Wichtige Hinweise

Wenn Sie bisher Getränke über die Wirtschaftsstellen bestellt haben, bleibt diese Regelung selbstverständlich weiterhin bestehen.