Arbeitsschutzausschuss ASA
Bei dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) handelt es sich um ein Gremium, das in festgelegter Zusammensetzung in einer gewissen Regelmäßigkeit oder bei aktuellen Anlässen zusammentritt. Die gesetzliche Regelung zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist in § 11 des Gesetzes über „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASIG) verankert. Gemäß ASiG treten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Der ASA spielt eine Schlüsselrolle im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, er ist ein Kommunikationsforum, auf dem sich unterschiedliche Fachleute und Funktionsträger des Klinikums zu betrieblichen Herausforderungen austauschen.
Als typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u.a. zu nennen:
- Auswertungen von Betriebsbegehungen
- Beratung über Fragen der Sicherheitsarbeit, arbeitsmedizinischen Vorsorge,
- Erarbeitung von Maßnahmen der Ausbildung, Schulung und Sicherheitsunterweisung,
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,
- Erörterung der Unfälle, Beinaheunfälle und aufgetretenen Berufskrankheiten
- Änderungen im Schichtplanmodell infolge neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Beratung über die Verteilung von Belobigungen und Gewährung von Prämien an Mitarbeiter, die sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz besonders verdient gemacht haben,
- Aufstellung eines Sicherheitsprogrammes (Prognose aus dem Jahresbericht),
- Baumaßnahmen innerhalb der Arbeitsstätte (u.a. Barrierefreiheit, Geländer, Treppen…)
- Maßnahmen und Koordination zur Prävention, Erste-Hilfe, Brandschutz sowie betrieblichen Gesundheitsvorsorge
- Menschengerechtes Konzept der Arbeit
Die Geschäftsführung des Arbeitsschutzausschusses obliegt der Arbeitssicherheit.
Wünsche, Anregungen, Themenvorschläge bitte an: asa@klinikum-braunschweig.de
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