QM-Berichtswesen

Qualitätsmanagement & Klinisches Risikomanagement
Innerhalb der Stabsstelle Qualitätsmanagement und Klinisches Risikomanagement werden einmal jährlich verschiedene Berichte erstellt. Dazu zählen:
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Gesetzlicher Qualitätsbericht nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V
Die Krankenhäuser waren bis 2010 verpflichtet, zweijährig einen strukturierten Qualitätsbericht zur Leistungsfähigkeit und Qualität ihrer Versorgung abzugeben. Seit dem Jahr 2013 sind die Krankenhäuser verpflichtet, diesen Bericht jährlich zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage bilden der § 137 SGB V und die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Zielgruppe für den Qualitätsbericht sind Patienten, einweisende Ärzte und die Krankenkassen. Es werden Leistungs- und Strukturdaten des gesamten Krankenhauses und der einzelnen Fachabteilungen dargestellt. Angaben zur Strukturqualität umfassen u.a. Versorgungsschwerpunkte, Diagnosen und Prozeduren, ambulante Behandlungsmöglichkeiten und die personelle Ausstattung. Abgebildet werden außerdem das Qualitätsmanagement des Klinikums sowie weitere relevante Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Qualitätsindikatoren aus den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung sind ebenfalls Bestandteil.
Hier können Sie die Qualitätsberichte des Klinikums einsehen.
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Selbstbewertung des Qualitätsmanagement-Systems
Entsprechend der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hat regelmäßig eine Erhebung des Ist-Zustandes sowie eine Selbstbewertung des einrichtungsinternen Qualitätsmangagement-Systems zu erfolgen. Auf Basis der Anforderungen ist hierzu ein Selbstbewertungsbogen zur Beurteilung des Umsetzungsstandes dieser Anforderungen erarbeitet worden. Die Selbstbewertung ist erstmalig im April 2018 durch die QM-Kommission vorgenommen worden und wird jährlich durch diese aktualisiert.
Die Ergebnisse der Selbstbewertungen können unten eingesehen werden.
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Interner Auditbericht
Nach Abschluss eines jeden Auditjahres wird noch ein zusammengefasster Auditbericht der durchgeführten Internen Audits erstellt. Die Berichte der letzten Jahre können mit einem Klick auf "Interne Audits" eingesehen werden.
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Managementbewertung nach DIN EN ISO 9001:2015
Das Klinikum Braunschweig ist nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001:2015 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich das Qualitätsmanagement-System hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit zu bewerten.