Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement & Klinisches Risikomanagement
Jedes nach §108 SGB V zugelassene Krankenhaus ist nach §135a SGB V zur externen Qualitätssicherung verpflichtet. In jedem Krankenhaus ist es erforderlich zu festgelegten Leistungsbereichen eine spezielle zusätzliche Behandlungsdokumentation vorzunehmen. Dazu zählen z.B. Herzschrittmacher-Implantationen, -Aggregatwechsel, -Revision/ -Systemwechsel/ -Explantationen, Karotis-Revaskulariation, Gynäkologische Operationen, Mammachirurgie, Dekubitusprophylaxe, Knie- und Hüftendoprothesenversorgung, ambulant erworbene Pneumonie oder Vermeidung nosokomialer Infektionen/ postoperative Wundinfektionen.
Diese Dokumentation wird durch zwei Medizinische Dokumentationskräfte in der Stabsstelle Qualitätsmanagement und Klinisches Risikomanagement wahrgenommen. Bei Verstößen oder Nichteinhaltung werden Sanktionen verhängt.
Die Dokumentation der Daten bzw. die Ergebnisse werden quartalsweise überprüft und an die Verantwortlichen zurückgemeldet. Nach Überprüfung und ggf. Korrektur einzelner Daten erfolgt der Datenexport an die Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung GbR (LAGN QS mV).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen in der Stabsstelle Qualitätsmanagement und Klinisches Risikomanagement.