Strahlenschutzunterweisungen

Nach §63 der Strahlenschutzverordnung sind alle Personen, die im Kontrollbereich tätig sind, oder außerhalb des Kontrollbereichs mit ionisierender Strahlung umgehen, vor Beginn dieser Tätigkeit sowie in höchstens jährlichen Abständen im Strahlenschutz zu unterweisen. Die Verantwortung für diese Unterweisungen liegt bei dem Strahlenschutzbeauftragten eines jeden Bereichs. Vordrucke für die Dokumentation der Erstunterweisung finden Sie im verknüpften Dokument.