Medizinische Studien

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Bernd Schnei­der

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.
Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig
Fax: +495714961147

Das Klinikum Braunschweig als eines der größten kommunalen Krankenhäuser Deutschlands, mit jährlich mehr als 56 000 Patienten die stationär behandelt werden, ist zu jeder Zeit daran interessiert den medizinischen Fortschritt zu unterstützen.

Die hierfür notwendige medizinische Forschung wird vom Städtischen Klinikum daher 100%ig begrüßt. Weiterentwicklung und Etablierung von Behandlungsmethoden, Arzneimitteln und Medizinprodukten sind, wie im Arzneimittelgesetz festgelegt, nur durch die Durchführung klinischer Studien möglich.

In diesem Zusammenhang ist in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit öffentlichen Studienträgern, aber auch mit den Herstellern von Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit der privaten Industrie muss zum Schutz der Mitarbeiter/innen des Klinikums jede Beteiligung an solchen Studien und Forschungsvorhaben eine Genehmigung der Betriebsleitung erhalten. Nur so ist es möglich, Mitarbeiter/innen des Hauses z.B. vor dem Verdacht der strafrechtlichen Handlungen, z. B. wegen Vorteilsnahme zu schützen.

Sofern im Rahmen der beabsichtigten Studie Patienten des Klinikums (stationär und ambulant) behandelt werden, ist für die Teilnahme an der Studie eine Genehmigung durch die Betriebsleitung erforderlich (siehe auch "Ablaufschema zur Durchführung einer Studie"). Das Klinikum Braunschweig wird in diesem Fall Vertragspartner des Unternehmens, das die Studie durchführen lässt und muss auch als solcher im Vertrag konkret genannt werden (siehe "Muster-Deckblatt zur Vertragsgestaltung").

Die für die Durchführung der Studie im Klinikum gezahlte Vergütung wird vom Geschäftsbereich Finanzen dem Studienkonto der durchführenden Klinik gutgeschrieben. Kosten, die dem Klinikum durch die Genehmigung oder die Durchführung der Studie entstehen, werden zu Lasten des Studienkontos gebucht. Sofern im Rahmen der Studie Leistungen anderer Kliniken oder Institute in Anspruch genommen werden (z. B. Diagnostik, Arzneimittelzubereitung), erhalten diese Kliniken/Institute aus dem Studienkonto eine Aufwandspauschale von 10 % der vom Sponsor gezahlten Vergütung. Die dem Studienkonto gutgeschriebenen Gelder können entsprechend der Dienstanweisung über "Festlegungen zum Umgang mit Drittmitteln" verwendet werden.

Werden im Rahmen der Studie ausschließlich Patienten aus der Ermächtigungs- oder Privatambulanz des Prüfarztes behandelt, so ist die Teilnahme an der Studie als Nebentätigkeit zu werten und entsprechend dem Klinikum anzuzeigen.

Zur Vereinfachung der Bearbeitung Ihres Antrages auf Studienteilnahme verwenden Sie bitte die Checkliste "Durchführung einer Studie". Senden Sie die Checkliste bitte zusammen mit den Studienunterlagen über den Ärztlichen Direktor, Herrn Dr. Bartkiewicz, an die Abteilung F3-Administration.