Mobilität
Mit dem Rad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite wichtige Informationen für die eigene Mobilität geben.
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Klinikum Braunschweig und die Verbundgesellschaft Region Braunschweig bieten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums an, das Job-Abonnement zu nutzen. Das ist eine nicht übertragbare Jahreskarte, die in ihren Leistungen mit dem Extra-Abo vergleichbar ist (z. B. Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu drei Kindern am Wochenende und wochentags nach 19.00 Uhr). Die Anträge für das Job-Abo müssen direkt bei der Braunschweiger Verkehrs GmbH gestellt werden. Die Abrechnung des Job-Abos erfolgt monatlich per Lastschrift. Zur Beantragung ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie beim Klinikum Braunschweig beschäftigt sind (z. B. durch Vorlage der Gehaltsabrechnung).
Weitere Informationen, die Abonnementsbedingungen und den Bestellschein finden Sie unter www.verkehr-bs.de oder im Kundencenter der Braunschweiger Verkehrs GmbH.
Die Netzfahrpläne der Braunschweiger Verkehrs-GmbH finden Sie hier.
Radfahren
Dienstfahrräder: Für den Standort S1 und "Geschäftsführung" stehen je ein Herren- und ein Damenrad zur Ausleihe bereit. Auf dieser Seite finden Sie eine Fahrradroute zwischen den verschiedenen Standorten.
Autofahren
Das Klinikum Braunschweig führt eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung durch. Die jetzigen Nutzungsverträge für die vorhandenen Parkplätze sind bis auf Widerruf geschlossen worden.
Aufgrund der unverändert hohen Nachfrage erfolgt jährlich eine Neuzuweisung der reservierten und nicht reservierten Parkplätze. Bei Überhang der Bewerberzahl wird es unter Berücksichtigung der Vergabekriterien (Priorität 1 bis 5) eine Neuzuweisung geben. Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Parkplatzvergabe".
Pendlerparkplätze:
Pendlerparkplätze stehen an allen Standorten 24 h zur Verfügung. Diese Parkplätze sind für Mitarbeiter/innen eingerichtet, die kurzfristig Fahrten mit ihrem PKW zwischen den Standorten ausführen müssen. (z. B. Konsiliardienst, Projektgruppenarbeit)
In diesen Fällen gilt der "Pendlerausweis" für die anzufahrenden Standorte, jedoch nicht für den eigenen Standort.
Rufbereitschaftsdienste
Die in den Betriebsteilen eingerichteten Pendlerparkplätze dürfen auch für den eingesetzten Rufbereitschaftsdienst genutzt werden. Diese Berechtigung gilt jedoch frühestens mit Beginn des tatsächlichen Rufbereitschaftsdienstes und nicht schon für den evtl. davor gelegenen "normalen" Dienst.