Informationen des BR zur Dienstplanung
Prüfkriterien des Betriebsrates zur BV Arbeitszeit und Dienstplangestaltung
Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Dienstplangestaltung. Der Betriebsrat geht grundsätzlich von einer einvernehmlichen Dienstplanung aus.
Sollten Beschwerden beim Betriebsrat eingehen, wird er "aktiv" und nimmt Kontakt mit den entsprechenden Beschäftigten und Dienstplanern auf.
Der Prüfauftrag des Betriebsrates bezieht sich auf folgende Kriterien:
Wurde die Frist eingehalten? Oder wurde eine Fristverlängerung beantragt?
Es gibt eine Jahresübersicht, die für Dienstplaner und Beschäftigte die Termine für die Abgabe der Wünsche einerseits und die Erstellung der Solldienstplanung andererseits festlegt. Es kann beim Betriebsrat durch den Dienstplaner eine Fristverlängerung beantragt werden.
Die Ansprechpartner / Zuständigkeiten für die Dienstpläne finden Sie unter dem Reiter "Kontakt" und dann bei der jeweiligen Mitarbeiterin / dem jeweiligen Mitarbeiter unter "mehr".
Nachtdienst
Im Anschluss an den Nachtdienst ist eine bestimmte Anzahl an freien Tagen in Folge einzuhalten (§4,4 der BV AZ u.DP):
- Nachtschichtdauer von 1-2 Nächten = Anspruch auf 1 freien Tag
- Nachtschichtdauer von 3-4 Nächten = Anspruch auf 2 freie Tage
- Nachtschichtdauer ab 5 Nächten = Anspruch auf 3 freie Tage
- Diese freien Tage sind zusammenhängend zu gewähren.
Planung bei Diensten von mehr als 10h Arbeitszeit
In Bereichen mit Anwendung der BV Arbeitszeitmodell ohne Bereitschaftsdienstregelung (§4,1) ist nicht nur der Nachtdienst, sondern auch die Schichtlänge der Dienste bis zu 12h Arbeitszeit zu berücksichtigen.
Hier gilt:
- Schichtfolge von 1-2 Schichten gem. §3 BV = Anspruch auf 1 freien Tag
- Schichtfolge von 3 Schichten gem. §3 BV = Anspruch auf 2 freie Tage
- Schichtfolge von 4 Schichten gem. §3 BV = Anspruch auf 3 freie Tage
Planung von bis zu 12 Arbeitstagen in Folge
Grundsätzlich nach dem Arbeitszeitgesetz gilt, dass zwischen 2 freien Tagen maximal 96 Arbeitsstunden liegen dürfen. Einvernehmlich können 12 Tage Dienst in Folge geplant werden, die Mitarbeiter können aber nicht über 5 Tage hinaus verpflichtet werden.
Mindestruhezeit von 11h
Die Sollplanung wird durch den Betriebsrat auf die Einhaltung der Mindestruhezeit von 11h überprüft.
Arbeitszeitkontogrenze von -20h
Die Beschäftigten dürfen die Kontogrenze von -20h nicht unterschreiten.
