Entlassmanagement

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Ärzt­li­che Di­rek­ti­on

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Seit dem 01.10.2017 gilt der zwischen DKG, KBV und GKV vereinbarte Rahmenvertrag zum Entlassmanagement. Die Zielsetzung liegt darin eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Die Inhalte des Rahmenvertrages wurden in die neue Verfahrensanweisung zum Entlassmanagements des Klinikum Braunschweig integriert. Die neue Verfahrensanweisung trat ebenfalls zum 01.10.2017 in Kraft.