Telematikinfrastruktur

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz sollen in den nächsten Jahren digitale Angebote, wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePa) nutzbar und besonders sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt werden. Seit dem 01.01.2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Damit diese auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztinnen und Ärzte, Daten in die ePa eintragen. 

Für Krankenhäuser steht im Gesetz geschrieben: §341 (Elektronische Patientenakte) Abs. 7: "Die Krankenhäuser haben sich bis zum 1. Januar 2021 mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfrastruktur nach §306 anzuschließen." Bei nicht Erfüllung dieser Struktur drohen Sanktionen. 

Die Telematikinfrastruktur besteht aus zwei wesentlichen Teilen: einem sicheren Datennetz einerseits und verschiedenen Anwendungen andererseits, mit deren Hilfe der Datenaustausch zwischen verschiedenen Teilnehmern vollzogen wird.

Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur verfolgt die deutsche Gesundheitspolitik mehrere Ziele:

  • Der digitale Austausch von Informationen zwischen allen Akteuren im Gesundheitssystem soll erleichtert und verbessert werden
  • Patienten sollen einen besseren Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsinformationen erhalten
  • Auf der Basis der schnelleren und einfacheren Verfügbarkeit der Informationen sollen
    • Behandlungsfehler und Fehlmedikationen verhindert,
    • vermeidbare Mehrfachuntersuchungen reduziert
    • und Doppelabrechnungen ausgeschlossen werden

Die Sicherheit des Datenaustauschs in der Telematikinfrastruktur wird durch verschiedene Komponenten gewährleistet: Zum Beispiel durch spezielle Verschlüsselungsgeräte – die sogenannten Konnektoren – sowie durch neue Kartenterminals und die neuen elektronischen Heilberufsausweise der Ärzte. Letztere ermöglichen es Medizinern unter anderem, rechtssichere Unterschriften im digitalen Datenverkehr zu leisten. Auch die elektronischen Gesundheitskarten der Versicherten tragen zum sicheren Datenaustausch bei.

Sie erhalten grundsätzlich im Rahmen der Telematikinfrastruktur eine wesentliche Bedeutung. Auf Wunsch der Nutzer können sie künftig medizinisch sinnvolle Informationen wie Notfall- oder Medikationsdaten enthalten. Außerdem können sie der digitale Schlüssel zum persönlichen medizinischen Datenspeicher von Patienten sein, die sich dafür entscheiden, eine eigene elektronische Patientenakte zu führen oder führen zu lassen.