Gute wissenschaftliche Praxis

Prof. Dr. Johann Betz
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) und Ombudswesen am skbs
Das skbs hat die Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens in einer Satzung festgehalten. Die Satzung formuliert die Regeln für die gute wissenschaftliche Praxis und definiert wissenschaftliches Fehlverhalten.
Damit setzt das skbs den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um. Alle Personen, die am skbs forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, sind verpflichtet, diese Leitlinien einzuhalten. Diese Satzung bildet die Grundlage für das wissenschaftliche Arbeitens am skbs, das von Ehrlichkeit und Integrität geleitet werden soll.
Darüber hinaus führt das skbs das Ombudswesen ein. Das Ombudswesen erfüllt eine wesentliche Funktion der wissenschaftlichen Selbstkontrolle im Sinne von Integrität und guter wissenschaftlicher Praxis. Die Ombudsperson und ihr Stellvertreter können von allen skbs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern bei Fragen zu vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten vertraulich kontaktiert werden. Sie helfen insbesondere bei der Entscheidung, wie beim konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zu verfahren ist. Die Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, sich direkt an das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität der DFG zu wenden.
Ombudsperson am skbs:
Prof. Dr. Philipp Wiggermann (p.wiggermann@skbs.de), Institut für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
Stellvertretung:
Dr. Carolina Rio Bartulos (c.rio.bartulos@skbs.de), Institut für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
Ombudsgremium der DFG:
Ombudsman für die Wissenschaft | Gute wissenschaftliche Praxis (ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de)
Weiterführende Informationen:
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Gute wissenschaftliche Praxis
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Ombudsman für die Wissenschaft